Leserbrief zum Artikel “6000 Grad in der lodernden Hölle” – NWZ 3.8.2020

( ungekürzt )
Der Atomwaffenverbotsvertrag ist der Plan B der NICHT-Atomwaffenstaaten

Zu Ihrem im Ganzen klaren und informativen Überblick über den ‚atomaren Wahnsinn‘ von Hiroshima bis heute bedarf es bei der Frage des Atomwaffenverbots einer Erläuterung:
Sie schreiben: „…Großbritannien, China,Frankreich, Russland und die USA … traten dem Vertrag
(aber) nicht bei. Deshalb will auch Deutschland nicht beitreten. Gleiches gilt für Japan.“
Mit ‚Deutschland‘ geben Sie aber nur den Standpunkt der deutschen Regierung wieder, die – im Verein mit den übrigen NATO-Ländern– an dem sog. ‚atomaren Schutzschirm‘ der USA festhält.

In eine andere Richtung ging bereits 1996 eine Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs. Der hatte Atomwaffen damals in einem grundlegenden Urteil für weitgehend völkerrechtswidrig erklärt. Auch das Bündnis der ‚Mayors for Peace‘, dem auch Oldenburg angehört, hat das Atomwaffenverbot zum zentralen Ziel gemacht.
Wie in den 1970er Jahren wächst heute die Zahl derer, die befürchten, dass Mitteleuropa bei einem militärischen Konflikts zum nuklearen Schlachtfeld wird, bei dem es am Ende keine Sieger mehr gibt. Dem entsprechend ist die Ablehnung der Atombewaffnung in der deutschen Bevölkerung seit Jahren hoch. Nach einer von Greenpeace in Auftrag gegebenen repräsentativen Umfrage vom Juli dieses Jahres fordern 92 Prozent der Deutschen von der Bundesregierung den Beitritt zum Verbotsvertrag.

– Ziel der inzwischen von 82 Ländern unterzeichneten und von 44 Staaten ratifizierten UNO-Verbots-Initiative ist es, außer dem Einsatz, bereits: ‚Besitz, Lagerung, Erwerb, Entwicklung, Erprobung Herstellung, Stationierung‘ und schon die Androhung eines Einsatzes von Kernwaffen zu verbieten. Durch weltweite Ächtung und die Beteiligung von immer mehr Ländern soll international so viel Druck auf die Atommächte entstehen, dass sie sich am Ende in einem veränderten politischen Klima zum Einlenken und zu einer vollständigen nuklearen Abrüstung bereit finden. Das alles soll nach dem gleichen Muster geschehen, wie es bei dem Verbot von B- und C-Waffen und von Landminen vor Jahren entwickelt wurde – und dort zu klaren völkerrechtlichen Regelungen geführt hat.
Deutschland hat 1970 den Atomwaffensperrvertrag als Nicht-Atomwaffenstaat unterzeichnet und müsste sich demnach bei den protestierenden Ländern einreihen. Österreich war von Anfang an bei der Ausarbeitung des UN-Vertragsentwurfs dabei und kann demnach unser Vorbild sein.
Was dem zur Zeit aber als Stein des Anstoßes entgegensteht, ist die ‚nukleare Teilhabe‘ der Bundesrepublik an der US-Atombewaffnung. In Büchel werden Bundeswehrpiloten trainiert, die dort gelagerten Kernwaffen im Ernstfall mit Tornado-Flugzeugen ins Ziel zu bringen.
Um die Beteiligung der Bundeswehr – beziehungsweise das Atomwaffenverbot – ist in der Öffentlichkeit inzwischen eine Auseinandersetzung entbrannt.
Dabei geht es letztlich um die Frage, ob wir unsere Sicherheit wie in den schlimmsten Zeiten des Kalten Krieges von einem – unkalkulierbaren – ‚Gleichgewicht des Schreckens‘ und fortgesetztem atomarem Wettrüsten abhängig machen wollen.
Oder ob wir mit einem klaren Nein zur Atombewaffnung auf völkerrechtliche Verträge, bessere Beziehungen zu unserem russischen Nachbarn und auf eine neue Entspannungspolitik setzen.

Peter Niebuhr

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